Nach dem Bergrecht darf die Spur einer Erdwärmesonde nicht das Grundstück verlassen. Mit der Messung der Vertikalität (Lotrechten) kann dieser Nachweis erbracht werden.
Die Abbildung zeigt die Spur von 2 unterschiedlichen Erdwärmesonden. Im Gegensatz zu den wesentlich lotrechteren Bohrungen von Brunnen bzw. Grundwassermessstellen können Erdwärmesondenbohrungen verfahrensbedingt deutlich irregulärere Spuren aufweisen: hier sind Abweichungen von der Lotrechten von fast 3m zu erkennen.